1945 - der Neuanfang

Liga: /

 

Um den Fortgang des Großräschener Fußballs in den ersten Monaten und Jahren nach der Kapitulation Deutschlands richtig einordnen zu können, muss man auch einen Blick auf die sportpolitischen Entwicklungen in der sowjetischen Besatzungszone, zu der die Lausitz ja gehörte, werfen. Zum Kriegsende war die Sportorganisation der Nazis zusammengebrochen, unzählige Sportler hatten in den Wirren des Krieges ihr Leben verloren und die materiellen Hinterlassenschaften erwiesen sich als katastrophal. Viele Sportstätten waren zerstört, andere wurden noch während oder unmittelbar nach Kriegsende zweckentfremdet. Die Spielfelder der Sportplätze funktionierte man bspw. nicht selten zu Kleingärten oder Aufstellplätzen für Baracken und Wagenparks um. Hinzu kamen die Probleme in der Beschaffung von Sportbekleidung oder von Sportgeräten. So wurden nach Aussagen des Großräschener Zeitzeugen Alfons Mory z.B. die alten Mitgliedsausweise des 1933 von den Nazis verbotenen SC Vorwärts Großräschen wiederverwendet, wobei einfach das Vorwärts durchgestrichen wurde. Die Benutzung dieser Ausweise führte später in einigen Quellen und Recherchen leider zu der falschen Annahme, der SC Vorwärts Großräschen existierte von 1945 bis 1948 noch einmal. Das dies auch nicht sein konnte, bewies der Befehl Nr. 1 des Chefs der sowjetischen Besatzung von Berlin vom 28. April 1945, der die NSDAP samt der ihr unterstellten Organisationen verbot. Dadurch wurde auch der Nationalsozialistische Reichsbund für Leibesübungen (NSRL) sowie die von ihm geführten Verbände und Vereine ebenfalls verboten. Der Befehl galt zwar zunächst nur für Berlin, doch folgten bald in der ganzen sowjetischen Besatzungszone ähnliche Regelungen, die sich an der Berliner Verordnung orientierten.

Einheitliche Bestimmungen für das Sportwesen sollte es erst nach der Konstituierung des Alliierten Kontrollrates am 30. Juli 1945 geben. Mit dem Gesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945, welches die Auflösung und Liquidierung aller Naziorganisationen vorsah, und dem Gesetz Nr. 8 vom 30. November 1945, dass die Ausschaltung und das Verbot von militärischer Aus-bildung festlegte, wurde die nationalsozialistische Sportstruktur endgültig zerschlagen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch noch die Direktive Nr. 23 des Koordinierungskomitees des Alliierten Kontrollrates vom 17. Dezember 1945 über die „Beschränkung und Entmilitarisierung des Sportwesens in Deutschland“. Diese enthielt nochmals explizit das Verbot aller „vor der Kapitulation in Deutschland bestehenden sportlichen, militärischen oder paramilitärischen, athletischen Organisationen“ und verfügte ihre Auflösung bis spätestens zum 1. Januar 1946. Auf der anderen Seite machte diese Direktive zugleich aber auch Zugeständnisse an den deutschen Sport. So gestattete sie das Bestehen nichtmilitärischer Sportorganisationen örtlichen Charakters unter der Voraussetzung, dass die lokalen Besatzungsbehörden diese zuließen. Die praktische Umsetzung der Direktive sollte den lokalen Kommandanturen und dort ihren jeweiligen Kontrolloffizieren unterliegen. Soweit sah es die Theorie vor, in der Praxis kam es aber keineswegs erst infolge der Verfügungen des Allierten Kontrollrates zu einem Wiederaufleben des Sportbetriebes. Vielmehr entschieden die Kontrolloffiziere der örtlichen Kommandanturen schon vor diesen Beschlüssen in Eigenregie über die Durchführung von Sportveranstaltungen. So fanden bspw. in Berlin schon im Mai 1945, also nur wenige Tage nach Kriegsende, mit Genehmigung des sowjetischen Stadtkommandanten Fußballvergleiche mit Mannschaften der Roten Armee statt. Bei diesen Mannschaften handelte es sich zumeist nur um lose Zusammenschlüsse von früheren Vereinsmitgliedern, die natürlich auch noch ohne jegliche neue Vereinsstruktur agierten. Aber ein Anfang wurde damit gemacht und dadurch die Grundlagen für ein späteres Wiederauferstehen des Vereinslebens geschaffen.

Für Großräschen hatten all diese sportpolitischen Anordnungen zur Folge, dass der FC Alemannia Großräschen formell auf dem Papier zwar noch bis zum 31.12.1945 existierte, im praktischen aber nach der sowjetischen Besetzung der Stadt nicht mehr in Erscheinung trat. Auch an der Führung Alemannias verübten die Besatzer Siegerjustiz. Den Vereinsvorsitzenden Erich Wilde, immerhin seit 1919 im Amt, verschleppten die Russen im Sommer 1945 in das Speziallager Nr. 5 nach Ketschendorf, wo er am 20. April 1946 an den Folgen von Hunger und Folter starb. Seine letzte Ruhestätte fand Erich Wilde auf dem Soldatenfriedhof in Halbe, wo er im Grabfeld 9 mit den anderen Opfern des Speziallagers Ketschendorf beerdigt wurde.

Mit der Genehmigung eines Fußballspiels im Herbst 1945 im Rahmen einer Veranstaltung der Antifaschistischen Jugend, der Vorgängerorganisation der späteren Freien Deutschen Jugend [Aussage von Zeitzeuge Alfons Mory], ist somit auch für den lokalen Raum Großräschen bewiesen, dass die Ortskommandantur der Roten Armee, die ihren Sitz im Eckgebäude in der Bahnhofsstraße 9 (heute Irish Pub) hatte, schon vor Inkrafttreten der Direktive 23 Entscheidungen zu Gunsten des Sportes traf. Leider sind von diesem Fußballspiel gegen Welzow bis jetzt noch keine weiteren Details bekannt.

 

 

Zur nächsten Saison 1946

 

Zur vorherigen Saison 1944/45

 

Zurück zur Übersicht

Ihr wollt bei uns kicken?

Hier geht's zu den Teams und der Anmeldung.

Wir danken:

Besucher seit 03/2012

Druckversion | Sitemap
© SV Großräschen e. V. - Abteilung Fußball - 2012